BKA-Gesetz passiert den Bundestag
Update: Inzwischen wächst die Wahrscheinlichkeit, dass das BKA-Gesetz gar nicht erst durch den Bundesrat kommt: Die sächsische SPD will dem Gesetz nicht zustimmen, damit wäre die knappe Mehrheit dahin! (spiegel, taz)
Nun ist es so weit; am Mittwoch hat der Bundestag mit erschreckend großer Mehrheit das neue BKA-Gesetz beschlossen. Trotz heftiger Proteste von Opposition, Bürgerrechtlern, Journalisten und Ärzten steht damit ein weiterer empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte vor der Tür. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates tritt das Gesetz ab 1.1.2009 in Kraft.
Mit im Paket: die umstrittene (heimliche) Online-Durchsuchung, eine Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechtes von Journalisten und Ärzten, das geheime Abhören (akutisch, sowie optisch) von Wohnungen (im Zweifelsfall auch von Wohnungen Dritter, die Kontakt mit dem Verdächtigen hatten), und eine Aufweichung des Richtervorbehalts. So kann der BKA-Präsident in eiligen Fällen Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung auch im Alleingang anordnen, weil, so die fadenscheinige Begründung, es ja sein kann, dass gerade kein Richter erreicht werden kann.
Das BKA vereint so polizeiliche und geheimdienstliche Kompetenzen in einem Organ. Diese Vereinigung wurde nach den Erfahrungen im Dritten Reich durch das Grundgesetz bisher verhindert.
Dementsprechend groß fällt auch die Empörung ausserhalb der großen Koalition aus. Sogar die Gewerkschaft der Polizei stellt sich auf die Seite der Kritiker. Nachdem im Oktober die Grossdemonstration “Freiheit statt Angst” mit über 50.000 Menschen durch Berlin zog, fand am Mittwoch vor der Debatte im Kabinett erneut eine Protestkundgebung der Grünen, der Linkspartei sowie der Ortsgruppe Berlin des AK Vorrat statt. Im Bundestag selbst gelang es 3 Aktivisten des AK Vorrat während der Rede Schäubles friedlichen Protest zu üben: Sie entrollten ein Spruchband mit der Aufschrift “BKA-Gesetz gefährdet Demokratie” auf der Besuchertribüne, bevor Sie kurz danach von Saaldienern der Polizei übergeben wurden. Wenig später wurde das BKA-Gesetz mit 375 zu 168 Stimmen beschlossen. Wer sich angucken will, welcher Abgeordneterwie abgestimmt hat, kann sich direkt beim Bundestag die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung ansehen.
Hoffnung gibt es allerdings noch: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich wohl mit der Verfassungskonformität des BKA-Gesetzes beschäftigen, und - so unsere Hoffnung - diese verneinen. Eine Verfassungsbeschwerde wird gerade vorbereitet, Twister sammelt hierfür Spenden, um die Kosten von ca. 8000 Euro nicht alleine tragen zu müssen. Mehr Infos hierzu bei heise
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