Neues niedersächsisches Versammlungsgesetz geplant

November 18th, 2008 Markus Posted in Artikel, Presse 3 Comments »

Nachdem Bayern als erstes Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, nach Inkrafttre­ten der Föderalismusreform 2006 ein eigenes Versammlungsgesetz zu verabschieden, will jetzt auch die niedersächsische CDU-FDP-Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz übers Knie bre­chen. Die ersten ReferentInnen-Entwürfe werden bereits intern diskutiert und ähneln in Aufbau und Inhalt relativ stark dem Bayrischen Versammlungsgesetz. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu präsentie­ren.

Die bisher diskutierten Entwürfe basieren grundlegend auf dem Bayrischen Versammlungsgesetz, dass am 1.Oktober 2008 in Kraft getreten ist, und gegen das derzeit eine Verfassungsklage läuft. Obwohl sich der Gesetzesentwurf noch in einer relativ jungen Fassung befindet, zeichnen sich deutliche Tendenzen und Bestrebungen ab. Nach dem Vorbild Bayerns sollen Demonstrationen zukünftig dem Wohlwollen von Polizei und Ordnungsämtern sowie umfassender Dauerüberwa­chung unterliegen. Zusätzliche bürokratische Hürden und voraussichtlich hohe Strafen führen zu weiteren Aushöhlungen des Versammlungsrechts. Das immer repressivere Vorgehen der Polizei ge­gen Demonstrationen verschiedenster Couleur soll durch dieses Gesetz nicht nur juristisch legiti­miert, sondern sogar verschärft werden.

Ähnlich wie im Bayrischen Gesetz und auch im Entwurf für das Baden-Württembergische Ver­sammlungsgesetz bedeutet ein Inkrafttreten eines solchen Gesetzes einen breiten Angriff auf alle gesellschaftlichen Kräfte, die dieser Entwicklung tatsächlich oder potentiell entgegenstehen; von der antifaschistischen Bewegung bis zu den Gewerkschaften.

Neben einem Uniformierungsverbot beinhaltet der Gesetzesentwurf auch ein allgemeines Militanz­verbot, das verhindern soll, dass Demonstrationen eine „einschüchternde Wirkung“ und den „Ein­druck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln. In der Begründung hierzu greift der Gesetzesentwurf auf den Extremismusbegriff zurück, der jenseits aller inhaltlichen Kriterien linke Gesellschaftskritik und antifaschistischen Widerstand mit dem Denken und Handeln von Nazis gleichsetzt. In der Pra­xis hätte dies dann zur Folge, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreichen wür­de, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.

Demo-Ordner soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und relativ beliebig abgelehnt werden können, während der Leiter einer Demonstration zu einem Helfershelfer der Polizei gemacht werden soll.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle Teil­nehmer jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf, bei Versammlungen unter freiem Himmel soll dies sogar „versteckt“ geschehen dürfen. Die Übersichtsaufzeichnungen können sogar zu „Fort- und Ausbildungszwecken“ beliebig lange aufbewahrt werden.

Statt der bisherigen drei Personen, sollen nun schon zwei Personen die sich zur Teilhabe an der öf­fentlichen Meinungsbildung treffen, ausreichen, um als Versammlung zu gelten. Damit würden schon 2 Personen, die Flyer verteilen oder sich in der Innenstadt über ein politisches Thema unter­halten unter dieses restriktive Gesetz fallen. Eine Versammlungen unter freiem Himmel muss mind. 72 Std. statt bisher 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung von der zuständigen Behörde geneh­migt werden, außerdem ist eine öffentliche Einladung auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen erforderlich.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die gleichen Beschneidungen, wie sie das Bayrische Versammlungsgesetz vorsieht.

Über die genauen Straf- und Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen, die bei Nichtbefolgen der Vorschriften geltend gemacht werden können, liegen uns derzeit noch keine konkreten Angaben vor.

Beim neuen Versammlungsgesetz handelt es sich somit um ein Gummigesetz, das Polizei und Ord­nungsämter Veranstaltungen überwachen und verbieten lässt, ohne dass sie dafür konkrete Gründe benötigen. Die Praxis besteht häufig darin, emanzipatorischen Protest – bislang oft widerrechtlich – mit schikanösen Auflagen zu behindern, abzufilmen und anzugreifen. Praktisch unüberwindbare formaljuristische Hürden sollen dazu führen, dass sich Demonstrationen grundsätzlich in einer Grauzone bewegen, so dass die Polizei immer einen Anlass für eine Kriminalisierung finden kann.

Die gesellschaftliche Debatte um das neue niedersächsische Versammlungsgesetz hält sich bisher eher in Grenzen, was unter anderem auch daran liegen könnte, dass es dazu bisher wenige konkrete Informationen gab. Umso wichtiger ist es jetzt, darüber zu informieren, sich zu vernetzen und Wi­derstand zu organisieren.

Gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz!

Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!

Für unkontrollierte Versammlungen!

Solidarität ist eine Waffe!

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Demobericht

Oktober 15th, 2008 PanoptikOS Posted in Artikel, Presse No Comments »

Letztes Wochenende am 11.10 fanden in vielen Hauptstädten
vor allem Europas aber auch der Welt Demonstrationen
unter dem Motto “Freedom not Fear” (”Freiheit statt
Angst - Stoppt den Überwachungswahn”) statt.

So auch in Berlin, wo sowohl Parteien, darunter
die Grünen, die FDP, die Linke, als auch Gewerkschaften,
Berufsverbänden wie die Freie Ärzteschaft und diverse
Netzwerke und Arbeitsgruppen wie attac und der
Chaos Computer Club an der Demonstration teilnahmen.

Die unzähligen Gesetze und Vorhaben zur “inneren
Sicherheit” werden immer mehr zum Fahrwasser eines
befürchteten Überwachungsstaates. Daneben verband
die Vielfalt der angesprochener Themen die
Überlegung, daß zentral gespeicherte Daten trotz
noch so ausgefeilter Sicherheitsvorkehrungen, wie
die Geschichte immer wieder zeigte, ausspioniert
und manipuliert werden können.

Thematische Schwerpunkte bildeten dabei unter anderem:

o Der Sinn und Zweck hinter der seit 01.01.08
in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung,
durch die Europaweit die Speicherung von
Kommunikationsverbindungsdaten über den Zeitraum
eines halben Jahres legalisiert wird, wogegen
in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde vorliegt.

o Die geplante Ersetzung der Krankenversichertenkarte
durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
mit der Speicherung intimer Patientendaten auf
zentralen Datenservern.

o Der leichtsinnige Umgang mit RFID-Chips, die Personen
problemlos unbemerkt in Alltagsgegenständen untergeschoben,
und eben so im stillen per Funkübertragung wieder
ausgelesen werden können.

o Die Bedeutung der zunehmenden Videoüberwachung in
den Straßen und am Arbeitsplatz, besonders im Hinblick
auf Konformitätszwang.

o Die mehrmalige Herausgabe privater Kundendaten
(insgesammt um die 17 Millionen) der dt. Telekom.

o Die Gefärdung unabhängiger Berichterstattung für
den Journalismus durch zunehmende Kontrollen.

o Das Vorhaben der Bundesregierung, Artikel 35 des
Grundgesetzes zu ändern, um damit Einsätze der
Bundeswehr im Innern zu ermöglichen.

o Sehr umfangreiche Überwachungs- und Datenkoordinationssysteme
wie Swift, Echelon..

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CSU erhöht Druck auf die PiratenPartei Bayern

September 21st, 2008 PanoptikOS Posted in Artikel, Sonstiges No Comments »

Die PiratenPartei (PP) ist eine neue, junge Partei die unsere Bürgerrechte und Datenschutz zu ihren Hauptthemen macht. Jedoch erlebt gerade die PP Bayern was passieren kann, wenn man eben genau sich dafür einsetzt.

Der Pressesprecher Ralph Hunderlach wurde am 11. September 2008 unsanft geweckt. Ein Einsatzkommando stand vor der Tür und setzt ihn massiv unter Druck bestimmte Dokumente herauszugeben, die die Existenz des sog. Bayern-Trojaners bestätigen. Er wird laut eben diesem Dokument verfassungswidrigerweise bereits eingesetzt.

Das Dokument wurde von einem Informant im Landesustizministerium der Partei zugespielt. Es ist auch hier herunterladbar. Der Pressesprecher und der damalige politische Geschäftsführer der Partei Jan Huwald werden nur als Zeuge angesehen, ermittelt wird gegen den unbekannten Informaten. Dennoch werden massive Repressionsmassnahmen auch gegen Jan Huwald ergriffen. Sein Webserver wurde beschlagnahmt, sowohl seine private Emailadresse wie auch die an seiner Universität sind für ihn nicht mehr zugänglich.

Wir möchten euch bitten diese Nachricht weiter zu verbreiten. Ihr könnt der Piratenpartei auch durch Spenden helfen.

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Terrorprävention oder Angstbekämpfung

April 23rd, 2008 PanoptikOS Posted in Artikel 2 Comments »

Seit dem 01.01.2008 werden in Deutschland die Verbindungsdaten aller BürgerInnen auf Vorrat gespeichert. Grundlage hierfür bildet das Vorratsdatenspeicherunggesetz, das es ermöglicht, nachzuverfolgen, wer wann mit wem über Telefon, Internet, SMS oder sonst elektronisch kommuniziert hat. Zusätzlich dazu haben wir in Deutschland eine zunehmende Ausbreitung der staatlichen Videoüberwachung. Auch hier in Osnabrück ist seit dem Oktober 2007 der Neumarkt unter ständiger polizeilicher Beobachtung.

Wodurch werden solche ausufernden Maßnahmen gerechtfertigt?

Führende Politiker begründen diese Gesetze mit der Zunahme von Gewaltdelikten, dem steigenden Drogenhandel oder dem internationalen Terrorismus. Read the rest of this entry »

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Redebeitrag: 1. Mai Streetparade

April 23rd, 2008 PanoptikOS Posted in Artikel, Presse No Comments »

Jetzt kommt ein Redebeitrag der Gruppe PanoptikOS die sich kritisch mit den Themen Datenschutz, Überwachung und soziale Kontrolle auseinandersetzt.

Ob wir wollen oder auch nicht, in unserem alltäglichem Leben hinterlassen wir – mehr oder minder freiwillig, bewußt oder unbewußt, eine ganze Reihe von Datensätzen, digitale Fußabdrücke, die eine ganze Menge an Informationen über unser Leben enthalten.

Ob wir an der Kasse mit Paybackkarte bezahlen, oder bei StudiVZ einen Account pflegen…Seit dem 01.01.2008 werden sogar im gesamten EU Gebiet alle Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gespeichert. Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung, das es ermöglicht, nachzuverfolgen, wer wann mit wem über Telefon, Internet, SMS oder sonst elektronisch kommuni­ziert hat. Parallel dazu nimmt die Videoüberwachung öffentlicher und halböffentlicher Räume dra­matisch zu: ob zentrales Schülerregister, die neue Gesundheitskarte, eine lebenslange Steueridentifi­kationsnummer, RFID-CHIPS und Fingerabdrücke im neuen Reisepass, die Entnahme von Körper­geruchsproben, oder die illegalen Briefkontrollen in Hamburg im Vorfeld des G8-Gipfels…überall so scheint es, nehmen staaltiche Überwachungspraktiken sowohl qualitativ als auch quantitativ zu. Aber immer öfter geraten auch private Unternehmen wie z.B. Lidl in die Öffentlichkeit, weil sie ihre MitarbeiterInnen bis auf den Toilettengang hin bespitzeln. Read the rest of this entry »

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